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Mavic Pro von DJI – Das Wunderding, kritische Fragen, Out of the box, [German] Teil 1/4, Testbericht

Beschreibung zum Video:
Mavic Pro von DJI – Das Wunderding, kritische Fragen, Out of the box, [German] Teil 1/4, Testbericht

Der Video Testbericht zur Mavic Pro von DJI. Ihnen wird der leistungsfähige Quadrocopter im Taschenformat in 4 Teilen vorgestellt. Mit der ausführlichen Vorstellung der faltbaren “Drohne”, bringen wir Ihnen das neueste Fluggerät von DJI näher. Es stellen sich rechtliche Fragen rund um den Datenschutz, die sichere Anwendungsmöglichkeiten, aus dem HAFTUNGSAUSCHLUSS UND SICHERHEITSVORSCHRIFTEN, etc. welche den technisch versierten zum Recht unbedarften Laien aufhorchen lassen. Ein Rechtsanwalt wird im Interview die Fragen zum Teil 3 erhellen. Ferner wird die Grenze zwischen Modellflug und Drohnenbetrieb aufgezeigt.

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Vollständiger Text aus dem Video: Mavic Pro von DJI – Das Wunderding, kritische Fragen, Out of the box, [German] Teil 1/4, Testbericht
Hinweis: Text aus der automatischen Spracherkennung aus dem Video ist allgemein bekannt ungenau!


Für den Inhalt des Videos ist der VideoCreator: Modellpilot EU verantwortlich.
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26 Comments

  1. Drohnen / Multikopter haben nichts mit dem Modellflug zu tun. Danke Stephan das du das nochmals erwähnt hast.
    Noch nie (!) hatten wir Modellflieger seit vielen Generationen lang ein gravierendes Sicherheitsproblem mit unserem Hobby.
    Gott sei Dank hat der DMFV und seine Mitglieder den Gesetzgeber mit der Initative "Pro Modellflug" davon überzeugen können das Drohnen nichts mit dem klassischen Modellflug zu tun haben. Das war ein langer steiniger Weg. Sonst wäre der Modellflug und all die daran hängenden Arbeitsplätze für immer verloren.

  2. Also es zählt nicht immer die Sendeleistung, sondern das Übertragungsverfahren, das ist bei DJI das light bridge system. Durch dieses komprimierte digitale Verfahren sind auch in diesem Fall bei 20dbm=100mW, große Distanzen zu erreichen.Schade find ich nur, dass ich mit abgelegter Amateurfunkprüfung auch mehr Leistung haben dürfte, also die 26dbm, aber ich kann es nicht umstellen.

  3. Ich habe die Mavic und dieser Bericht ist nicht kritisch, sondern voreingenommen.
    Besser mal in jedem Land die Regeln checken. DJI hat hier ein einwandfreies Produkt abgeliefert, natürlich muss man gem. den Bestimmungen und mit Menschenverstand fliegen.

  4. Servus Torsten,

    WELCHE DATEN werden nun zu DJI übertragen; nur die Koordinaten oder auch die (komprimierten) Videodaten ?

    Selber arbeite ich in einer Raumfahrtfirma, welche Aufklärungssatelliten herstellt und mir schwant beim MAVIC wirklich Böses, wenn ein durch die chinesische Regierung potentiell beeinflusstes Unternehmen wie DJI kleine unbemannte "Erkunder" zu Hundertausenden in die Welt entsendet, welche letztendlich die Aufgabe haben, die dann bei DJI eingehenden Daten zu sortieren, miteinander zu verknüpfen etc.

    Und dies mit visueller Auflösung, welche mit selbst ultimativer optischer Satellitentechnik nicht machbar ist.

    Sofern wirklich auch die Videodaten (wenn auch komprimiert) übertragen werden, grenzt dies an Spionage, welche der hiesige Nutzer unbewusst betreibt.

    Zudem kommen diese Daten kostenfrei nach Fernost, da der Nutzer im Westen für die Plattform zahlt.
    DJI wälzt jegliche Haftung auf den Nutzer ab. Jedoch kann der Nutzer unbewusst ein Spion für chinesische Interessengruppen werden.

    Ich bin beileibe kein Anhänger von Verschwörungstheorien, aber man muss sich die durch DJI geforderten Bedingungen absolut und ultimativ vergegenwärtigen !

    Mit diesem Datentransfer zu DJI ist eine klare Grenze überschritten, welche unsere vielen spielerischen Kopter-Freunde überhaupt nicht erkennen (wollen). Was auch immer der Nutzer eines Kopters mit selbigem unternimmt, darf niemals den Hersteller angehen !!!

    Warum also will DJI die Daten absaugen…? Merkt Niemand, mit welch genialem Einfall es nun möglich ist, globale Aufklärung mit extrem hoher lokaler Auflösung zu betreiben, deren Daten allesamt via DJI in China landen ?

    Bitte, seid vorsichtig mit diesem ach so verführerisch interessanten Device !!

    Wie gesagt, berufsmäßig arbeite ich in der satellitengestützten Aufklärung und ich weiß SEHR GENAU, wer welche Instrumente in diesem globalen Orchester spielt !

    China ist zur Zeit dabei, neue unkonventionelle Wege der globalen Aufklärung zu beschreiten und es erscheint – wegen dieser Datenübermittlung zu DJI – dass der MAVIC eines dieser Segmente sein könnte.

    Also bitte VORSICHT !!!

  5. "ab einer Flughöhe von 5000m über dem Meeresspiegel" bedeutet nicht, daß Sie 5000 AGL (above Ground Level) fliegen und fliegen dürfen. Wenn Sie die Drohne auf dem Mt Everest starten, sind Sie bei 8848m üdM, gleichzeitig aber bei 0m AGL. Sie bringen da etwas durcheinander. Es gibt Regionen auf der Welt, die sich auf 5000m üdM befinden und gleichzeitig zu tief sind, um in einem Airspace zu sein. Die Sicherheitsbestimmungen sind allerdings auf das Fluggerät bezogen, später erwähnen Sie Dienstgipfelhöhe, was bedeutet, daß in diesen Höhen die Luft zu dünn ist, um der Drohne Auftrieb zu ermöglichen. DJI kann nur auf Gesetze verweisen, da diese ständig aktualisiert werden – bei EASA und LBA zu erfragen. DJI kann Ihnen rechtlich gar nicht erlauben auf 5000m MSL zu fliegen.

    Um es zu verdeutlichen: Sie nehmen die Drone mit auf den Großglockner 3798m, Österreich, bei 3000m wollen Sie ein Selfie machen und fliegen 2m hoch. dann sind sie bei 3002m üdM – aber hier fliegen sicher noch keine Passagiermaschinen.

    *Ich bin selbst Halter einer CPL(H).

  6. also, ich sehe nicht das Problem mit den "5000" m, man muss den text nur richtig lesen…. niemand sagt ich darf 5000 aufsteigen, im Gegenteil, der text sprach ja sogar von 120m…..wenn ich mich aber bereits auf einem berg von  5000m über NN  befinde und nur 2m aufsteigen möchte, dann kann ich wegen der "veränderten" luft schon Probleme bekommen denn ich bin auf 5002m ü NN, auch wenn ich nur 2m aufgestiegen bin und sicher noch sichtkontakt habe.

  7. Wo gibt es noch Datenschutz? Haben Sie ein IOS oder Android Smartphone?
    Dann wissen Sie auch was der Datenschutz Wert ist. Es ist die totale
    Überwachung mit diesen Geräten. Was die DJI Mavic Pro betrifft, behaupten sie das ist ein Profi Quadrocopter, damit zeigen Sie das ihnen die elementarsten Kenntnisse über diese Geräte fehlen. Der DJI Mavic Pro ist ein Spielzeug für jugendliche u. Erwachsene dieser Zeit. Um Gesichter von Personen zu erkennen, muss man bis auf ca 6 m – 8 m an die Person Heranfliegen, was wohl jeden erschrecken würde. Die Kamera ist für den Hausgebrauch in Ordnung aber nicht für einen Professionellen Filmer. Der Preis einer
    Profi-Drohne würde wohl mehrere Tausend Euro kosten und das bis in 5 stelligen Bereich. Was die Gesetzeslage in Deutschland betrifft, gibt es bessere Informationen im Netz als in Ihren Filmen. Jeder verantwortungsvolle Freizeit Drohnenbesitzer wird sich über die geltenden Gesetze informieren. Also hören sie auf mit Halbwissen und Unwahrheiten Panik zu verbreiten, damit schaden sie uns Freizeit Drohnenflieger.

  8. DJI Mavic Pro Fly More Combo grauDJI Mavic Pro FLY MORE (BUNDLE)
    Kann mir jemand sagen, wo hier der Unterschied liegt. Im Internet liegen 500,– € dazwischen.Und, hat der DJI Mavic eine deutsche Bedienungsanleitung.Danke gruss wh

  9. Die Bundesnetzagentur ist informiert, die Reichweite / Höhe auf 500 m zu reduzieren, was via GPS / GLONASS durch Vergleich der Startposition und der aktuelle Flugposition erfolgen wird. 500 m, da dies der Erkennbarkeit eines Gegenstandes dieser Größe mit normaler optischer Auflösung des menschlichen Auges (ohne zusätzliche Sehhilfe) entspricht. Auf diese Weise wird Betrieb jenseits der gesetzlichen Vorgaben verhindert.

  10. 25mW = 14 dBm = 300 meter, 50 mW = 17 dBm = 600 meter, also bei 100 mW = 20 dBm ca. 1.2 Km im Vergleich zu deinen alten Sender, etwas neuere Technik + etwas mehr Bandbreite 40Mhz (kann sein sein muss aber nicht) sind 4km leicht möglich.

  11. FCC Strahlungsleistung 26 dBm = 400 mw, CE Strahlungsleistung 20dBm = 100mw plus Antennengewinn kein wunder das die Mavic 7 Km wit fliegen kann ohne Probleme, mit 20 dBm und richtiger Antenne schaffen wir im Wifi locker 15-20km Reichweite.

  12. ah verstehe das meinstest du das mit den 7 km war mir auch kla
    nur bei den 5000 meter höhe hast du falsch verstanden
    du kannst mit der mavic in einer höhe bis 5000 meter fliegen
    wenn du höher fliegst sind die luftunterschiede im vergleich zu hier wo man auf 500 meter fliegt zu groß luftdruck sauerstoff usw das meinte dji in dem handbuch mit 5000 meter höhe

  13. Auf der Website steht das die Sendeleistung der CE Norm entspricht. Über das GPS wird der Standort erkannt und dadurch die Sendeleistung angepasst. In der EU sind es bspw. 20dbm was 100mw entspricht. Womit der Punkt im Prinzip schon geklärt sein dürfte.

  14. Horcht auf, die Höhenbegrenzung ist nicht das Hauptthema.
    Zur nächsten Woche Mittwoch erscheint Teil 3 von 4, noch vor dem Flugtestbericht mit einem Fachanwalt über die Themen: Datenschutz, Registrieung der Drohne mit der vollständigen Anerkennung aller Haftungsausschlüsse und Sichherheitsvorschriften, mit der gleichzeitigen offensichtlichen Verwendungdsfreiheit der automatisch und manuell hochgeladenen Foto- und Videodaten, Telemetriedaten, inkl. der Verwendung der persönlichen Daten inkl. der Freigabe für dji und seitens nicht benannten Vertragspartner diese Daten offensichtlich zum Zewck nicht umfänglich benannt verwenden zu dürfen.

    Die Tatsache, dass ohne Akzeptanz dieser Textinhalte durch die erstmalige Online-Registrierung dieser fliegenden highend Kamera im Pocketformat nicht gestartet werden kann.
    Das Nichtakzeptieren der Verwendung der persönlichen Daten, Videos und Fotos Telemtrie und damit georeferenzierbaren Daten um dennoch fliegen zu können, ist nicht möglich.

    Es bleibt daher keine andere Wahl diese Policy, Haftungsausschlüsse und Sichherheitsvorschriften mit der Freigabe zur Verwendung der Daten auch seitens dji Dritter / nicht aufgelisteten Vertragspartner zu akzeptieren, wenn man seinem Hobby oder Beruf mit seinem neuen teuren Eigentum nachkommen will.

  15. Jeder der eine Kopter/Drohne fliegen möchte kann sich bei der Zuständige Luftfahrtbehörde seines Bundeslandes Informationen einholen was erlaubt oder verboten ist. Sachsen/Anhalt z.Bsp.  Flughöhe max. 100m, Entfernung Sichtflug ohne technische Hilfsmittel, verbot Überflug von Menschen und Tieren, Naturschutzgebiete u.s.w . Beim fliegen in geschlossenen Ortschaften sollte vorher Ordnungsamt oder Polizei informiert werden. Bei gewerblicher Verwendung wird neben der Haftpflichtversicherung eine Allgemeine-Aufstiegs-Erlaubnis benötigt(150,00 Euro für 2 Jahre) für diese Erlaubnis braucht man auch ein Nachweis eines Verkehrsflugplatzes über den Sicheren Umgang mit dem Flugmodell. Für Video und Bildaufnahmen in der Luft gilt das gleiche Recht/Pflicht wie bei Video und Bildaufnahmen am Boden. Man kann also die Aufnahmen auf YouTube u.s.w veröffentlichen solange dadurch keine Einnahmen generiert werden. Urheber und Persönlichkeitsrechte sind zu berücksichtigen.

  16. Die 5.000 Meter, haben meines Erachtens nichts mit der Flughöhe an sich zu tun, sondern eher, wenn man sich selbst auf 5.000 Meter begibt. Gute Beispiele sind Himalaya oder die Anden. Dort oben ist keine Kontrollzone, man befindet sich allerdings über 5.000 Meter Seehöhe. Dort wird die Luft dann schon so dünn sein das der Copter vielleicht noch abhebt, jedoch ist in diesen höhen schon Vorsicht geboten.. 😉
    So fasse ich halt diesen Text auf, denn du uns hier vorgelesen hast. Denn vor den 5.000 Metern schreiben sie ja, dass man nicht höher als 120 Meter mit dem Copter steigen soll.. 😉

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