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Drohne, Recht, Datenschutz Dr. Ulrich Dieckert [German] Teil 3/4 Testbericht Mavic Pro DJI.
Beschreibung zum Video:
Drohne, Recht, Datenschutz Dr. Ulrich Dieckert [German] Teil 3/4 Testbericht Mavic Pro DJI.
Dr. Ulrich Dieckert und Diol.-Ing. Stephan Eich haben ein Buch zum Thema: Drohnen – Technik und Recht herausgebracht, was auch diese besprochen Themen technisch und rechtlich beleuchten.
Mit der ausführlichen Vorstellung der faltbaren “Drohne”, bringen wir Dir das neueste Fluggerät von DJI näher. Es stellen sich rechtliche Fragen rund um den Datenschutz, die sichere Anwendungsmöglichkeiten, aus dem HAFTUNGSAUSCHLUSS UND SICHERHEITSVORSCHRIFTEN, etc. welche den technisch versierten zum Recht unbedarften Laien aufhorchen lassen. Herr Dr. Dieckert steht in diesem Interview mit Dipl. Ing. Stephan Eich zur Verfügung und führt uns in Bereiche, welche jeden Besitzer einer Fotodrohne nachdenklich machen sollte.
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Vollständiger Text aus dem Video: Drohne, Recht, Datenschutz Dr. Ulrich Dieckert [German] Teil 3/4 Testbericht Mavic Pro DJI.
Hinweis: Text aus der automatischen Spracherkennung aus dem Video ist allgemein bekannt ungenau!
willkommen liebe Freunde von Modellpilot EU heute zum Teil 3 von 4 die rechtlichen Gesichtspunkte heute habe ich die Ehre Herrn Dr Ulrich diert aus Berlin vorstellen zu dürfen er ist Rechtsanwalt und kennt sich sehr sehr gut aus was die Verwendung von Drohnen im zivilen und auch behörtlichen Bereich und auch in sonstigen Einsätzen drin sind und ich habe euch versprochen meine Unsicherheiten die ich bei der Registrierung hatte hier bei der Mavic pro von DJI das gilt ja auch insgesamt jetzt was wir jetzt gleich besprechen werden für alle Produkte die es so gibt auf dem Markt was darf man wo darf man fliegen wo darf man nicht fliegen wo gibt die Grenzen weil diese Geräte haben ja Grenzen eröffnet die eigentlich bei uns als technofile Fanatiker das Paradies sind aber irgendwo kommen wir doch mal da an ein Gebiet hinein wo wir uns ganz täuflich verbrennen können und wir wollen zwei Punkte besprechen einmal ist der Datenschutz wo ich große Schwierigkeiten mit hatte im Zug auf die haftungs und auf die Sicherheitsvorschriften die dort zu erklären sind dass ich damit einverstanden bin mit der Nutzung der Daten und das an der andere Punkt ist wenn ich schon so ein Gerät habe was wie darf ich das denn hier in deutschen Landen betreiben tja der Jurist sagt dazu im es kommt darauf an es kommt darauf an welche Nutzung dieses Gerät oder welcher Nutzung dieses Gerät unterliegt wenn ich es gewerblich einsetze dann gibt es andere Vorschriften im Luftverkehrsrecht als Einsatz als Spielgerät da sind wir schon mal bei einer ganz großen Trennung der Bereiche denn vieles was heute mit diesen oder anderen Geräten betrieben wird ist immer außerhalb der rechtlichen Möglichkeiten diese Geräte können viel mehr als was man damit darf die Maßstäbe setzt unser Luftverkehrsrecht ins die luftverkehrsordnung in der es Vorschriften gibt die sich befassen mit unbemannten luftgeräten Fluggeräten wie es eine solche Drohne ein solches UAV oder uas oder wie man es auch immer nennt darstellt ein unbemanntes Luftfahrtgerät was eben gesteuert wird von der Erde aus mit steuerungsgeräten und da gibt es ganz konkrete Vorschriften in der jetzigen Fassung der luftverkehrsordnung die allerdings in Kürze geändert wird sie wissen es gibt hier einen Gesetzentwurf des Verkehrsministers der derzeit diskutiert wird und der voraussichtlich im nächsten Jahr in Kraft treten wird aber um es mal kurz zu machen ein solches Gerät darf beispielsweise nicht außerhalb der Sichtweite seines Steuer betrieben werden das ist eine ganz klare Vorgabe und das heißt sichtweit können Sie mehr warurteilen als ich 300 400 m und dann ist wahrscheinlich schon Zen bluster oder ja mit größeren größeren koptn kann man diese Strecken erreichen aber da sind sie nicht mehr richtig zu sehen und nicht mehr richtig im sicheren Bereich zu steuern also ich habe es hier probiert ich war 12 m Höhe einbandfi zu sehen und zu hören bin dann auch auf den 120 m weiter weggeflogen ungefähr 120 m hoch und 300 m weit weg weil das nicht mehr Steuer warar und wie viel Meter kann das Gerät fliegen also es soll 4 km Reichweite haben und nach ce steht da drin 4 km mit kompletten Videobild und auch nach FCC 7 km ja dann sagen Sie mir mal wer das darf überhaupt so einsetzen darf im Augenblick niemand weder der freizeitpilot der muss in Sicht weiter steuern aber auch derzeit noch der gewerbliche Pilot auch der muss nach dem derzeitigen Luft Verkehrsrecht sein Gerät in Sichtweite Steuer das wird erst mit der neuen luftverkehrsordnung geändert da kann es Ausnahmen geben dass man also auch außerhalb der Sichtweite steuern darf aber derzeit nach jetzigen geltenden Recht kann man die Flugmöglichkeit dieses Geräts gar nicht ausnutzen jedenfalls nicht legal okay die geht das ist ja kein Spielzeug mehr wir haben h 1500 € Wert auf Tisch liegen die Teile die das auch können liegen so in dem bereichsklasse zwischen 600 und ja 1000 1200 die liegt ja auch ohne Fernsteuerung ohne sämtlichen Zubehör auch so000 € es wird doch ausdrücklich von DJI gesagt dass das kein Spielzeug ist dass jeder der volljährig ist dieses auch nur betreiben darf und wenn man jetzt von dem Spielzeug weggeht und man sagt man nimmt das jetzt zu Spiel und Hobbyzwecken wie die Modellflug das ist muss man sich ja auch dem Rahmen des Modellfluges bewegen das sollte man tun aber da habe ich eigentlich ein ziemlich großes Vertrauen in die modellflugwelt denn die macht das seit Jahren seit Jahrzehnten nicht mit solchen Geräten aber mit anderen und man hat dann verantwortungsvollen Umgang damit man hat seine Räume in denen man fliegt man wird geschult man wird eingewiesen man hat eine gewisse Vereinstradition einen gewissen etthos also man kann mit den Dingern umgehen aber das ist ja gar nicht mehr das Thema das ist ja nicht mehr der die Zielgruppe die Zielgruppe die geht zu Saturn zuum Mediamarkt und jetzt müssen wir noch ein dritten nennen damit das hier keine Werbeveranstaltung wird die gehen in diese Elektronikmärkte kaufen sich die Geräte nicht in diesem Wert aber man kriegt ja sowas schon für 300 400 500 € und bereits diese Gerä haben Flugeigenschaften die weit über das hinausgehen was juristisch eigentlich zulässig ist fen wir noch mal zusammen gewisse Höhen müssen dürfen nicht überschritten werden es darf eben nicht außerhalb der Sichtweite gefahren werden ist darf auch vor allen Dingen nicht über Katastrophen über Menschenansammlungen es darf nicht nicht in bannmeilen wir haben in Berlin ja nur sehr viele Regierungsgebäude und da werden dann eben entsprechende Grenzen gezogen es darf nicht in der Nähe von Flugplätzen betrieben werden etc pp also eine ganze Kanon von Vorschriften und die muss man erstmal kennen der Hobbypilot der so etwas betreibt im Verein der lernt sowas aber nicht derjenige der aus Spaß dass seinem Sohn der Techniker finenis zum Weihnachten und eine weihnachtsbaumeh und das ist die große Gefahr und deswegen gibt’s auch Vereine wie beispielsweise UAV dachev der Beipackzettel entworfen hat und der Industrie dringend empfehlt dieses als wenhinweis auch in ihre Verpackung reinzulegen damit man zumiss mal die Grundsätze dessen was rechtlich möglich ist beherzt aber es kauft dann keiner mehr weil die Versicherung haben und so weiter und so for noch einmal die Trennung Z de gewerblichen und die privaten Anwender der private Anwender der muss nicht nur das Ding sicher steuern und darf es nicht in in Bereiche Steuern in denen möglicherweise Kollisionen stattfinden können nein er muss auch beachten dass er mit diesem Gerät ob es will oder nicht Rechte Dritter verletzen kann indem er z.B über Grundstücksgrenzen hinaus fliegt und stört das ist das einfachste Bild Nachbars Garten was man bisher nicht sehen konnte von der Straße aus das kann man jetzt aus der Luft sich anschauen in aller Ruhe wobei so ruhig sind die Dinger nicht die machen auch kracht und Sie können insofern schon mal physisch eine Belästigung des grundstückse Eigentümers darstellen darus kann man damit fantastische Aufnahmen machen auch von der Nachbarin im Swimmingpool wenn Sie ein hat das ist eine Verletzung von Persönlichkeitsrecht und nicht umsonst steht auch in der luftverkehrsordnung dass die Grenzen des Datenschutz es zu beachten sind und wer eben personbezogene Daten von anderen erhebt und dazu gehören auch Fotografien oder insbesondere Fotografien der muss eben achten dass mit diesen Daten nicht Missbrauch betrieben wird und das beginnt eben schon damit dass man sie unautorisiert erhebt ohne dass derjenige der abgebildet wird damit einverstanden ist das heißt fliege ich über nachtbarsgarten mache ich Fotos von den Menschen die dort sich im Garten aufhalten in ihrer Privatsphäre verletze ich schon automatisch deren Persönlichkeitsrechte unter us noch das geltende Datenschutzrecht aber es kommt noch schlimmer wenn ich dann noch weiter fotografiere und sich diese Menschen in einer privaten Situation befinde kann ich mich strafbar machen nach parag 101 Gesetzbuch in dem ich näich unautorisiert Aufnahmen von jemanden erhebe in einem besonders geschützten Raum und dazu gehört nicht nur das Schlafzimmer dazu gehört eben auch ein abgeschirmter Garten oder ähnliche Räumlichkeiten und das alles WE we der halbwüchsige nicht der sich das im Regal kauft im Spielzeugladen oder im Elektronikmarkt das weiß auch der Vater nicht der ihm das zu Weihnachten schenkt und so werden ob man will oder nicht schon durch den reinenbrieb die eine oder andere rechtliche Grenze umgerissen und das ist eben das gefährliche in Anführungszeichen das juristisch gefährlich an diesen Dingen wenn man jetzt mal die neue Technik sieht also gerade auch bei den neuer Zeit es so dass die einfach verfolgen können Objekte verfolgen können auch mit hohen Geschwindigkeiten bis zu 60 Stunden kilomet fahren die auch den bewegten Objekten her ähm dann können die Personen trecken und das heißt die bew man hat ja auch dann nicht nur das Bewegungsmuster man hat ja auch ein Erkennungszeichen jeder kann sein Gesicht verändern und Maske aufsetzen aber die Person selbst ist ja wie ein Fingerprint wenn wie sie sich bewegt und jeder Hummelt ein bisschen anders also so ähnlich auch wie eine Iris Scan ja diese neuen Art von Daten werden ja auch im Hinblick des Datenschutzes interessant werden auf die Zukunft definitiv also das Erheben von personenbezogenen Daten heißt immer ich muss die Person mit diesem dat identifizieren können der Name geburtsdato kfzkennzeichen und das Gesicht oder das Antlitz biometrische Merkmale all dies gehört zu personenbezogenen Daten und ich muss damit sorgfältig umgehen das beginnt damit dass die Erhebung solcher Daten eigentlich nur zulässig ist wenn der jenige dessen Daten erhen W werden damit einverstanden und zwar ausdrücklich einverstanden ist oder wenn es durch das Gesetz anderweitig erlaubt ist machen wir mal die stationäre schauen die stationäre videberwachung mal wenn also jemand seinen Hab und Gut schützt durch eine stationäre Videokamera dann erlaubt ihm das Gesetz na Paragraph 6b undndes Datenschutzgesetz dieses zu tun wenn er ein berechtigtes Interesse hat wenn er diesen Einsatz auch rechtfertigen kann zum Schutz von eigenen Rechtsgütern und wenn dieser Einsatz nicht Persönlichkeitsrechte anderer in unzutbarer Art verletzt Zweckmäßigkeit Erforderlichkeit Verhältnismäßigkeit imeren Sinne und das wird ein Ladeninhaber von sich behaupten können bei dem ständig geklaut wird der darf sowas per Gesetz betreiben wenn allerdings nicht diese gesetzliche Rückfallebene hat dann muss er eigentlich jeden den er fotografiert vorher fragen er muss ihn fragen er muss ihn belehren darüber was mit den Fotos mit den Bildern passiert und nur dann wird eine Zustimmung auch wirkungsvoll sein und jetzt frage ich sie wird denn jeder der mit einem solchen Gerät fotografiert wird vorher gefragt in der Regel ist nein das sind alles Beifänge dann so sind Beifänge aber die sind durch diese Kameratechnik ich habe mir erklären lassen das kann Aufnahme in 4K machen das iert automatisch aber wenn sie über entsprechende Menschenansammlung oder sonst wo fliegen dann erheben sie solche Daten ohne natürlich die Zustimmung zu haben jetzt fragt man sich gibt es eine gesetzliche Grundlage die das erlbt wenn ich es einsetze zum Schutz meiner ledenschaft ja beispielsweise ein Forschungszentrum mit sehr wichtigen Forschungsdaten die dort erhoben werden und ich schütze das indem ich das ab mit so einem Gerät dann werde ich möglicherweise durch das Gesetz geschützt sein das Gesetz erlaubt mir diesen Einsatz aber der freizeitpilot der wird durch das Gesetz nicht dazu autorisiert er braucht eigentlich immer die Zustimmung des Betroffenen oder er fliegt in solchen Höhen und die Aufnahmen sind so unerkennbar dass man nicht von personenbezogenen Daten sprechen kann das ist ein ganz großes Problem was uns diese fantastische Technik hier eingebt wie ist das mit Landschaftsaufnahmen also ich ja im Grunde genommen die Möglichkeit also die technische Möglichkeit wenn ich viele viele viele Aufnahmen habe die auch müssen nicht unbedingt georeferenziert sein sind sie aber meistens dem Flug kann ich mir eine dreidimensionale virtuelle Welt bauen in dem hier punktwolten geschaffen werden und so weiter und so fort und die sind ja dann ziemlich genau auch maßhaltig weil über die pixelreerenzierung zum auch mit der bestimmten Kameralinse wirklich dreidimensionale Elemente gebaut werden können die in Zentimeter Bereich passen es gibt Anwendungen dahingehend die auch von DJI nebenen die heißt mepper glaube ich oder auch li die können diese Waypoints abfliegen so dass der automatische Abstieg und die machen Fotos ja jetzt kommt meine Frage ich habe ein Haftungsausschuss hier drin der ist recht groß für DGI man DGI darf alles damit darf es auch ein Dritte weitergeben und da kam ich so ein bisschen ins Stottern weil ich gebe die Haftung Erklärung die Haftungsbeschränkung wie hei Haftungsausschuss plus Sicherheitsvorschriften habe ich alles gelesen und dann wenn ich das hier mit registriere bestätige ich das also ich muss sie registrieren über den über die App ü Internet dann geht die DJI Nummer von diesem Teil auf meinen Account der mit seinem Synonym ist und DIN ist ja auch mein Name und ich kam dann ST dass die hochgeladenen doch automatisch oder manuell z.B riedaten z.B Fotodaten bewegbilder und so weiter und so for können alle von DGI frei verwendet werden das ist in Doppel und dreifacher Hinsicht problematisch fang mal mit de Nutzer an der kauft das Gerät er nimmt es in Betrieb indem er sich einal dieses kleine Heftchen durchliest aber er muss natürlich auch es elektronisch aktivieren er muss sich anmelden das hatten sie mir erklärt über die Webseite von DJ meldet sich an also muss er klar Daten eingeben wer er ist und wenn er das getan hat dann wird ihm die Erlaubnis erteilt die entsprechenden Apps herunterzuladen und das gerät damit in Betrieb zu nehmen so ist es doch richtig ja die Apps die kann man schon parallel laufen haben und in diesem Fall war es DJI go also das was von den empfohlen wird das ist dann hier drauf auf dem Apple oder auch dem Samsung Tablet und wenn ich das dann anschließe dann wird über die Internetverbindung ob die über WAN oder anderes läuft äh zu dem Account den ich dann bestätigt habe wird die Drohne erst aktiviert aber dann habe ich rechtlich den Punkt den okay also dann ist das Gerät registriert die Drohne wird aktiviert und mit anderen woren alles was diese Drohne macht kann in Verbindung gebracht werden mit dem Nutzer denn wenn Telemetriedaten Bewegungsdaten übertragen werden an den Hersteller dann kann der dies kann der letztlich diese Daten in Verknüpfung bringen mit dem Nutzer und weiß also wo hat sich der Nutzer am son zufehlten aufgehalten wo hat er sich mit seiner Drohne bewegt das ist ein Person bezogenes Datum ein Bewegungsprofil welches automatisch läzt sich auch beim Hersteller ankommt und da stellt sich schon die erste Frage wer ein solches Bewegungsprofil erhebt braucht eigentlich eine Zustimmung ein ausdrückliche Zustimmung und die Zustimmung kann ich daran liegen dass ich das Gerät kaufe und einmal dieses kleine büchlerin das kangedruckte lese ich muss irgendwie muss ich hier dieses ganze Ding auch ausdrücken das ist ja ziemlich muss gar nichts ich kann auch irgendwo mal klicken aber die Frage ist gibt es in dem Vorgang zwischen Kauf des Gerätes und Aktivierung der Apps über die über die Website gibt es einen Moment in dem der Nutzer der Käufer sagt hiermit akzeptiere ich dass meine Daten an den Produzenten übertragen werden gibt es das oder nicht wenn es das nicht gibt wenn ich also nicht in irgendeiner Art und Weise aktiv meine Zustimmung erkläre und das kann heutzutage ja auch über das Anklicken an des entsprechenden weits passieren dann halte ich das für problematisch weil nämlich der Käufer selber letztlich kontrolliert werden kann in seinem Nutzungsverhalten in seinem Bewegungsverhalten da sammelt jemand über mich als Käufer und Betreiber Daten ähm und ich habe mich eigentlich damit nicht einverstanden erklärt denn durch den einfachen Akt dass ich so etwas kaufe das wird man da nicht hineinlesen können das war die erste Ebene die zweite Ebene dieses Gerät erhebt Fotodaten Bilddaten von Dritten möglicherweise von Nachbarsgarten von der Nachbarin selber vielleicht aber auch V Kernkraftwerk oder von der Industrieanlage oder was auch immer wenn auch diese Daten übertragen werden an den Hersteller dann sammelt er nicht über mich als Nutzerdaten sondern er selt auch Daten sozusagen mich als Werkzeug benutzen über Dritte und wenn diese Daten wiederum eine Identifizierung zulassen dann Handen es sich hier um personenbezungene Daten und bedürfen eigentlich auch der Zustimmung dieser dritten und ich sehe da eine Tendenz wenn das wirklich so ist und wir haben hier keine ausdrücklichen Erklärung eine bedenkliche Tendenz ehrlich gesagt aber es ist eigentlich typisch das haben wir in jur Reise häufig die Technik schreitet voran und die Gesetze die bestehenden reichen eigentlich nicht richtig aus das in den Griff zu bekommen also muss man sich überlegen wie regeln wir das künftig hier ist ja so dass DJI sich komplett aushält in denblick Haftung er sagt der Pilot dieser äh sagen wir mal Fluggerät so wie dieses beschreibt dies sprechen nicht hier von fotodrohne sondern ganz geschickt vom Fluggerät ähm ist voll haftbar mit 18 Jahren so steht es auch drin und was passiert denn wenn ich z.B das Ding jetzt mit Urlaub nehme nehmen wir mal ich gehe nach Mexiko packt das Ding ein geht durch Zoll alles drum prima ich fliege wunderbar in jukatan schön alles ab bin glücklich über die ganze Sache und nehme aber Sachen auch die militärisch sind und schicke die dann quasi Weg als Deutscher der das gekauft hat ma ich das ich bin ganz glücklich Teil das meiner ganzen Kumpels mit über Facebook und es geht ja auch dass man diese auch als Live Kameras Livestreaming laufen lassen kann dann sind sie gleich auf Youtube und Facebook drin das ist ja eine hervorragende Technik die ich auch gerne liebend gerne nutzen möchte und aber was passiert mir denn wenn ich nicht nur in Deutschland sondern auch im Ausland bin mit der vollhaftbarkeit wenn ich Sache einfach ausspiogentiere sage ich mal für ein anderen Staat das sind ja völlig fremde Staaten ja jetzt machen sie mal Fass aus also erstmal ich brauche nicht so ein Heftchen um in der Haftung zu sein die Haftung habe ich einfach betreibe etwas ich bin der gefährdungsstörer sozusagen und wenn ich Gesetze breche Wo auch immer auf der Welt dann muss ich dafür einstehen aber natürlich fürd die Sache spannend wenn ich unbewusst ohne letztlich es zu wissen weil ich dieses hftchen nicht gelesen habe Daten meine erhobene Bilddaten an Dritte schicke und die das eben zu welchem Zweck auch immer ausnutzen hat mich hier möglicherweise der Hersteller als Werkzeug benutzt ist er mitittäter als ich bin der Spion der diese Fotos anfertigt aber ich habe einen Mittäter oder einen Anstifter oder einer der mir Beihilfe geleistet hat in sprachrechtlicher hicht fragen wie sich dann der Staatsanwalt in Mexiko stellen mag aber so ganz trivial ist die Veranstaltung nicht da haben sie recht ja also wie macht das dahingehen so bisschen Probleme weil man ja völlig begeistert ist und sich diese Sachen kauft quasi für seinen privaten lieben Zweck und und seine Freunde aufzunehmen und un aus Landschaftsaufnahmen aufzunehmen pluso wenn das alles dann verschwindet und her di ich glaube wir haben wir haben sehr viel gesagt auch in Hinblick vielleicht ganz kurz noch mal haftlich Versicherung müssen diese gibt es irgendwo eine Grenze wo man haftlich haben muss und nicht haben muss gibt es das also wer gewerblich einsetzt muss sowieso die kriegen gar keine aufschiedserlaubnis derzeit ist es so man beantragt als gewerblicher Nutzer entweder einzelaufstiegserlaubnis oder man eine allgemeine Erlaubnis die dannwissen Zeitraum gilt aber für die in der Erlaubnis stehenden Anwendung natürlich dazu gehört auch dass man den Behörden vorlegt eine ausreichen haftlich Versicherung und künftig wird man einen drohenführerschein vorlegen müssen ja aber weiß zwar nicht so aber der gewerbliche Nutzer muss das tun die übrigens die Verbände die flugverbände fordern mittlerweile auch zum Gesetzentwurf dass bitte auch die privaten Nutzern irgendeine flugfertigkeits Bescheinigung vorzulegen haben das betrifft aber jetzt diese Fluggeräte die Kamera bestückt sind so als Multikopter oder betrifft das auch die Modellflieger selbst auch die auf Sicht Bereich ich denke mal Modellflieger sind sowieso versichert über die Vereine oder ja ich meine jetzt das mit dem luftfahrerscheinersatz man wird sehen also derzeit im gesetzentwur steht dass der gewerbliche Anwender ein solche befgungsnach okay aber unser Zielpublikum was wir jetzt haben über Modellpilot EU sind ja alles hauptsächlich Hobbypilot und ich kann so ich kann jedem empfehlen ja braucht derjenige der das betreibt eine haftlich versich also es ist ja immer so eine Geschichte das Kleingedruckte ist ein Schaden den ich mit einem Fluggerät Anrichte ist der über die normale haftflicht abgesichert oder nicht also wenn ich den Fußball schieße und das Fenster geht den Bruch ist das abgesichert mag sein dass das ein oder Schadens Situation damit umfasst ist von der normalen aber ich kann mir vorstellen dass das immer weiter differenziert wird und das ein klassisches drohenrisiko eben nicht abgesichert ist und deswegen ich jedem der so ein Ding häufiger fliegt dass er eine entsprech ha Versicherung abschließt genau also ich bin eigentlich soweit wir können ja sagen dass wie eingangs von ihnen gesagt dass das Modellfliegen also da auch in sicheren ist weil die Vereine ja auch die Aufklärung bringen dass wir mit diesem neuen Technik die jetzt quasi jeder kaufen kann der quasi nicht aus dieser modellflugszene erwachsen ist ein gefähdungspotenzial haben durch die nicht ahnende Anwendungsbereich auch im hinenblck Datenschutz und auch Rechte Dritter und was war ja noch gar nicht am Ende sie wenn sie Gebäude fotografieren ja z.B Gebäude dürfen sie fotografieren das die sogenannte panoramafrei W sie auf der steehen und gegenüber ist das Rathaus von ein berühmten Architekten gebaut worden ist dann dürfen sie das Abknipsen und auch Fotoalbum kleben sogar ein Drittel ver was sie aber nicht dürfen ist auf ungewöhnlichen Perspektiven oh ja das heißt man stellt ein Kran auf oder man klettert in den Turm gegenüber und fotografiert es eben aus Perspektiven die ich nicht als normaler Passant bekommen kann dann verletze ich das kunsturheberrechtes Erstellers dieses Gebäudes des Architekten des Eigentümers also ich verletze es dann wenn ich diese Bilder dann verteile Dritten zugänglich machen nicht für private Nutzung ist vielleicht noch okay aber sobald ich das eben veröffentliche habe ich ob ich das will oder nicht wieder mal ein Gesetz gebochen ich könnte hier stundenlang versch kom ich noch eine Sache ich ma Filme damit sensationelle Aufnahmen von Veranstaltungen oder irgendwie der Peripherie von wunderschönen Sonnenuntergängen und ich erreiche damit Millionen Nutzer tausende von Nutzer die das ja und wenn man man weiß ja ab 1000 aufrufeen hat man Euro verdient und man haut das in YouTube rein monitarisiert oh Krieg gefallen Mensch ich ma jetzt Umsätze mach richtig Umsätze ma immer weiter Umsätze wann beginnt dann hier die gewerbliche Nutzung und weil man ja Geld damit generiert oder ist das noch Hobby wo ich mal gesagt kan ne das ist jetzt lich damit womit ich angefangen habe es kommt darauf an genau wenn ich das mit Gewinnerzielungsabsicht mache und das sich verstätigt das regelmäßig mache dann wird irgendwann mal SP noch das Finanz auf die Idee kommen m dort gewerblich zu machen und dann ist das eine gewerbliche Nutzung und dann mit all den Dingen die damit zusammenhängen also ich muss die Datenschutzerklärung abgeben be mein Aufstiegsgenehmigung ich brauche einzelne Aufstiegsgenehmigung wenn ich innerhalb der Stadt fliege ich darf nicht innerhalb des edrs fliegen wo wir jetzt gerade hier sind sondern außerhalb dann gibt no die Zone 2 und 3 was übrigens im geofencing hier nicht aufgeführt ist jeder meint dass er dann der Stadt fliegen darf ist nicht der Fall wie ist die Regel innerhalb der Stadt zu fliegen also das können sie vergessen in Zukunft das ist nach der DF doch jetzt eigentlich auch nicht eigentlich nicht es ist nicht so glass klar formuliert aber das wird in der neuenverkehrsordnung ganz deutlich sein nicht über Menschenansammlung nicht in bewohnte Gebiete etc pp also das wird nicht über unglücksorte also es wird innumerativ aufgezählt wo ich eigentlich nicht sein darf her sie haben mich hier als Spielverderber eingeladen nicht also oder Bedenkenträger und das ist n mal mein Job als Jurist auf die rechtlichen Rahmenbedingung hinzuweisen wer sich im Rahmen hält kann viel Spaß haben mit diesen Geräten und wir beide sind Technik affin wir beide befassen uns mit dieser Technik und es ist etwas wirklich was ein Fortschritt darstellt vor allen Dingen in den richtigen Händen auch in der gewerblichen Anwendung ist das kann es ein Segen sein das kann wirklich bringt uns auch weiter aber bitttechön mit Bedacht Nutzen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten dann hat man viel Spaß mit den Geräten man muss nur eben auch wissen wo die Grenzen sind und vielleicht ein letztes Wort Hersteller wie DJI und andere sollten nicht nur so viel Kraft verwenden hier haftungsa zu formulieren s soll auch positiv formulieren was alles zu beachten ist welche Gesetze hier möglicherweise tangiert sein können da ist der Hinweis Datenschutz finde ich nicht ausreichend genug und die zwei Seiten finde ich sollte man investieren um eben auch ungeübten Piloten und solche die es werden wollen gleich von Anfang an zu sagen was geht was nicht geht danke schön für dies ich werde nicht hinzufügen liebe Freunde von Modellpilot EU das war Gespräch mit Herrn Dr Ulrich dit aus Berlin einen sehr kompetenten Anwalt wie wir gemeinsam festgestellt haben bis dahin euer Stefan von der Redaktion Modellpilot EU
Für den Inhalt des Videos ist der VideoCreator: Modellpilot EU verantwortlich.
#Drohne #Recht #Datenschutz #Ulrich #Dieckert #German #Teil #Testbericht #Mavic #Pro #DJI
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Ich frag mich nur ob das im Internet jemand stört der sich schöne Landschaftsfotos und Videos aus aller Welt anguckt. Ich finde es gebe wichtigere Themen, wie Ausnutzung von Arbeit und Kündigungsrecht als solche Themen, so eine Sache die manche doch nur zum Spass nutzen wollen, aber da stellt man Gesetze auf, die jeglichen Hausverstand wiedersprechen, wenn man das auf reiner juristischer Ebene betrachtet. Wenn man solche Dinger fliegt bzw. kauft, dann sicher nicht um Unsinn mit so einem Gerät zu treiben. Ich weiß nicht wie das in Deutschland ist, aber bei uns würde man jährlich 330 Euro zahlen für nichts, da das überfliegen von Häuser so wie so verboten ist und dann noch eine Haftpflicht wenn man übern Acker fliegt. Das Video war an sich gut und das weitergeben dieser Daten ist wirklich zwiespältig, aber welche Firma gibt Daten nicht an 3te weiter, manche Geräte kann man ohne Datenschutz Zustimmung nicht mal verwenden, man kann nur zu stimmen auch wenn man das gar nicht will. Meine Meinung.
https://shop.bundesanzeiger-verlag.de/0573-0/?WA=77001148
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Ich verstehe die Diskussion um die Spezifikationen nicht. Das ist doch genauso wie bei Autos. Jedes Land hat unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen, die man kennen und einhalten muß. Warum sollte ich mir ein Fluggerät kaufen, das nicht höher und weiter als xxx fliegen kann, weil das so in Deutschland definiert ist, es aber nicht in anderen Ländern nutzen kann, die weit mehr erlauben?
Gibt es eigentlich ein Mindestalter für Drohnen Piloten ?
Vor der Verabschiedung der Drohnenverordnung im Bundesrat hat das
Bundesministerium für Verkehr folgende Broschüre im Januar 2017 entwickelt.
https://www.facebook.com/ModellpilotEU/photos/pcb.1297102637017714/1297102433684401/?type=3&theater
Super Beitrag, danke. Ihr habt mir einige offene Fragen beantwortet.
Es ist immer leicht Verbote auzusprechen.
Nur keiner blickt durch.
Auch hier fehlt die Klarheit.
Auf Augenhöhe fliegen im Wohngebiet, erlaubt, noch Panoramafreiheit?
Gehören mir die Bildrechte, als Fotograf, oder gehören sie dem Motiv?
Kann "DJI" meine Bilder/Video auslesen und selbst nutzen?
Werden wir zum Spionauge von "DJI", detailgetreuer als Google Earth?
Eine Aufzählung von allem "Erlaubten", bringt Orientierung und endlich mal
einen "guten Ruf" gegenüber den DROHNEN-Piloten.
Drohne klingt so bedrohlich, aber drohen, spannen und belästigen will doch keiner.
Was ist, oder bleibt noch erlaubt,-
das gönne ich mir dann.
Ist es zu "eng", stirbt eine neue "perspektive der Weltanschauung" aus.
Also bitte nicht immer Verbote, sondern was geht!
Vom Hochaus fotografieren erlaubt, gleiche Höhe der Drohne verboten?
Sind wir zu intolerant oder verständnislos gegenüber den neuen Techniken.
Gilt hier ein Verbot dem Schutz der Angst oder der Blockade des Neuen.
Aus Unverständnis und Angst wird "Zukunftstechnik" verhindert.
"Ist Handystrahlung noch gesundheitsschädlich, noch ein Thema,
sind Geschwindigkeiten höher als der erste Zug von Nürnberg nach Fürth
gesundheitsschädlich?
Bitte nicht durch Ängste die Zukunft verhindern, aber bitte auch keine zügellose Zukunft.
Ängste fressen Seelen auf, aber Weiterentwicklung ist natürliche Evolution.
Hier etwas zur aktuellen Entwicklung zur kommenden LuftVO: https://modellpilot.eu/news/artikel/entscheidung-ist-es-vollbracht/
Vielen Dank für die Infos
Werbung 🙂
Wieso sind die Gesetze eigentlich alle so unnötig kompliziert und so geregelt, dass man so ein Ding schon so gut wie gar nicht mehr nutzen darf? Wieso kann man nicht einfach ne jährliche und günstige Versicherung gegen Sach- und Personenschaden abschließen (so wie es auch in Amerika geregelt ist) und die Aufnahmen für private Zwecke nutzen, so wie es bei normalen Videoaufnahmen in der Öffentlichkeit auch geregelt ist? Wenn ich mit meiner Digitalkamera durch die Stadt gehe und Fotos mache oder filme ist das soweit ich weiß auch legal bzw. wird toleriert, sobald ich das aber mit ner Drohne mache, ist das höchst illegal…-.-
ich fasse zusammen … jeder der diesen Copter benutzt, macht sich automatisch strafbar und besonders auch DJI, weil sie ungefragt Daten sammeln … ICH BIN SPRACHLOS … und werde mir diesen Kanal nicht mehr anschauen
Was habt ihr gegen die DJI Drohne? Habt ihr angst um euren Hobby? Seit denn ersten Beitrag stell ihr die DJI Mavic Drohne schlecht da!!! Aber wenn ich mir die Klicks ansehe…, konnt ihr nur mit DJI Mavic auf 2000 Klicks. Ach ja ab 24:53 min. Ach sooooooo!!! Die DJI Mavic ist nicht mal eure zielgruppe!!! Was soll das?
BITTE, BITTE, BITTE, macht kein Beitrag mehr über DJI Mavic. Dann kommt ihr evt. auf 500 Abonnenten.
Ich würde mal überlegen was DJI gemacht hat damit Herr Stephan Eich einfacher hat bei der Arbeit: http://www.drohne-beweissicherung.com/luftbild-video-foto-drohne-thermografie-beweissicherung-luftaufnahme-thermografie-filmproduktion-tv-film-bambi-finder/flugeinsatz.html
Private Flieger sollten eine Modellflugversicherung haben? Nein, Sie müssen! Die normale Haftpflichtversicherung erfüllt i.d.R. nicht die besonderen Anforderungen, die gem. LuftVG gefordert sind. Das ist vergleichbar mit dem Auto, bei dem ebenfalls eine besondere Haftpflichtversicherung benötigt wird.
Sehr gute Informationen, aber zwei Fehler haben sich eingeschlichen: Modellflieger sind nicht zwingend Vereinsgebunden und somit auch in sonderlicher Weise geschult – was nicht heißt, dass sogenannte Wildflieger auf alle Regeln pfeifen, aber es gibt eben einen großen Teil der Modellflieger, die keinerlei Information zu Rechten und Pflichten durch einen Verein näher gebracht bekommen.
2ter Punkt ist, dass grundsätzlich eine Haftpflichtversicherung nach dem Luftverkehrsgesetz vorliegen muss, wenn man ferngelenkte Modelle betreibt. Einige wenige Privathaftpflichtversicherungen bieten diese Versicherungen mit meist vielen Einschränkungen an, aber oft übersieht man hier viel Kleingedrucktes und bewegt sich dann in jenseits des Versicherungsschutzes.
Sehr verwerflich finde ich die Aussage, man würde empfehlen, dass jemand, der sich häufiger mit Multikoptern in der Luft bewegt, sich eine Versicherung zulegen sollte. Das ist schlichtweg eine Verharmlosung. Im Falle eines Unfalls mit Sach- oder gar Personenschaden wird niemand weniger belangt, wenn er sagt, er flöge nur 3-4mal im Monat.
Erstmal vielen Dank für den Bericht. Sehr informativ.
Was bedeutet Aufstieg? Sagen wir mal ich fliege "nur" 20 Meter über das höchste Gebäude. In diesem Bereich fliegt kein Flugzeug. Brauch ich dennoch eine Aufstiegsgenehmigung? Egal ob Gewerblich oder nicht.
Wirkliches tolles und sehr informatives Video. Wäre toll wenn es so was für das ÖSTERREICHISCHE RECHT auch gibt.
Super! weiter so – bei so komplexen Systemen auch mal die "trockene" Seite ins Bewusstsein bringen.
Was habt Ihr immer mit Nachbars Garten und Swimmingpool?Das macht kein Mensch und interessiert auch kein. Gibt viel schönere Aufnahmen als Nachbar's alte Säcke abzulichten.
Torsten ist Insider zur Satelitenaufklärung. Lese was er zum Thema zu sagen hat.
Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=bozc_lKl_N8&lc=z13cspvgxpaygniad04cc1ho3xrxub4qrq40k
worldbestpilotvor 4 Stunden
Servus Torsten, WELCHE DATEN werden nun zu DJI übertragen; nur die Koordinaten oder auch die (komprimierten) Videodaten ?
Selber arbeite ich in einer Raumfahrtfirma, welche Aufklärungssatelliten herstellt und mir schwant beim MAVIC wirklich Böses, wenn ein durch die chinesische Regierung potentiell beeinflusstes Unternehmen wie DJI kleine unbemannte "Erkunder" zu Hundertausenden in die Welt entsendet, welche letztendlich die Aufgabe haben, die dann bei DJI eingehenden Daten zu sortieren, miteinander zu verknüpfen etc.
Und dies mit visueller Auflösung, welche mit selbst ultimativer optischer Satellitentechnik nicht machbar ist.
Sofern wirklich auch die Videodaten (wenn auch komprimiert) übertragen werden, grenzt dies an Spionage, welche der hiesige Nutzer unbewusst betreibt.
Zudem kommen diese Daten kostenfrei nach Fernost, da der Nutzer im Westen für die Plattform zahlt.
DJI wälzt jegliche Haftung auf den Nutzer ab. Jedoch kann der Nutzer unbewusst ein Spion für chinesische Interessengruppen werden.
Ich bin beileibe kein Anhänger von Verschwörungstheorien, aber man muss sich die durch DJI geforderten Bedingungen absolut und ultimativ vergegenwärtigen !
Mit diesem Datentransfer zu DJI ist eine klare Grenze überschritten, welche unsere vielen spielerischen Kopter-Freunde überhaupt nicht erkennen (wollen). Was auch immer der Nutzer eines Kopters mit selbigem unternimmt, darf niemals den Hersteller angehen !!!
Warum also will DJI die Daten absaugen…? Merkt Niemand, mit welch genialem Einfall es nun möglich ist, globale Aufklärung mit extrem hoher lokaler Auflösung zu betreiben, deren Daten allesamt via DJI in China landen ?
Bitte, seid vorsichtig mit diesem ach so verführerisch interessanten Device !!
Wie gesagt, berufsmäßig arbeite ich in der satellitengestützten Aufklärung und ich weiß SEHR GENAU, wer welche Instrumente in diesem globalen Orchester spielt !
China ist zur Zeit dabei, neue unkonventionelle Wege der globalen Aufklärung zu beschreiten und es erscheint – wegen dieser Datenübermittlung zu DJI – dass der MAVIC eines dieser Segmente sein könnte.
Also bitte VORSICHT !!!
Wo gibt es noch Datenschutz? Haben Sie ein IOS oder Android Smartphone?
Dann wissen Sie auch was der Datenschutz Wert ist. Es ist die totale
Überwachung mit diesen Geräten. Was die DJI Mavic Pro betrifft, behaupten sie das ist ein Profi Quadrocopter, damit zeigen Sie das ihnen die elementarsten Kenntnisse über diese Geräte fehlen. Der DJI Mavic Pro ist ein Spielzeug für jugendliche u. Erwachsene dieser Zeit. Um Gesichter von Personen zu erkennen, muss man bis auf ca 6 m – 8 m an die Person Heranfliegen, was wohl jeden erschrecken würde. Die Kamera ist für den Hausgebrauch in Ordnung aber nicht für einen Professionellen Filmer. Der Preis einer
Profi-Drohne würde wohl mehrere Tausend Euro kosten und das bis in 5
stelligen Bereich. Was die Gesetzeslage in Deutschland betrifft, gibt es
bessere Informationen im Netz als in Ihren Filmen. Jeder verantwortungsvolle Freizeit Drohnenbesitzer wird sich über die geltenden Gesetze informieren. Also hören sie auf
mit Halbwissen und Unwahrheiten Panik zu verbreiten, damit schaden sie
uns Freizeit Drohnenflieger.